Vertragliche Grundbestimmungen

  • Die Haftung wird auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Somit ergibt sich keine Nachschusspflicht für die Mitglieder.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr zum Schluss eines Geschäftsjahres und ist erstmals zum 31. Dezember 2014 möglich.
  • Mitgliedschaften an der Energiegenossenschaft KlarModul eG sind unabhängig vom Wohnsitz des Mitgliedes möglich.